Herzlich Willkommen und Waidmannsheil beim

Hegering Meinerzhagen Valbert e.V.   

Öffentlichkeitsarbeit

OF Öffentlichkeitsarbeit & Falknerin  Birgit Struth 

OF Öffentlichkeitsarbeit & Jungjägerbeauftragte Cindy Burkert-Lendvai

 

 
hegeringmeinerzhagenvalbert
Diese kleine Rotbuche (Baum des Jahres) wurde an der Kita Füchschen in Meinerzhagen vom Hegering Meinerzhagen Valbert eV gepflanzt. Der Baum ist eine Spende der Märkischen Kreisjägerschaft.

Die rollende Waldschule! Sie möchten das wir Sie besuchen? Kindergarten oder Schule? 

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Malvorlage Wald
malvorlage.pdf (763.76KB)
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Blaue Reflektoren dienen der Sicherheit
Blaue Reflektoren an Leitpfosten sieht man vergleichsweise selten. Sie dienen der Abschreckung von Wild.
Besteht in einem bestimmten Gebiet ein reger Wildwechsel, sind die Autofahrer in besonderer Gefahr. Das Wild selbst erkennt die Gefahr nämlich nicht, sondern kreuzt die Straße auch kurz vor vorbeiziehenden Autos oder bleibt gar mitten auf der Fahrbahn stehen.
Das blaue Licht der Reflektoren bricht sich in den Scheinwerfern und soll das Wild davon abhalten, die Fahrbahn zu betreten.
Wenn Ihnen Wild auf der Straße begegnet, sollten Sie immer die Geschwindigkeit reduzieren. Durch Hupen können Sie es von der Straße vertreiben.









Im Dunkeln sind Wildtiere nur schwer zu erkennen, daher sollte die Geschwindigkeit bei unübersichtlichen Stellen reduziert werden. (Quelle: Rolfes/DJV)
Die Uhr wurde um eine Stunde zurückgestellt, Pendler sind dann wieder verstärkt in der Dämmerung unterwegs. In dieser Zeit sind viele Wildtiere auf Futtersuche - ein Risiko. Hinzu kommen rutschiges Laub und Nässe. Im Herbst ist die Unfallgefahr überdurchschnittlich hoch - besonders zwischen 6 und 8 Uhr morgens. Hauptsächlich betroffen: Rehe und Wildschweine. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV). Wissenschaftler haben hierfür über 21.600 Datensätze des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) für den Zeitraum September 2018 bis August 2020 ausgewertet. Straßen durch den Wald und Strecken entlang von Wäldern und unübersichtlichen Feldrändern sind besonders unfallträchtig. Gerade in den dämmrigen Abend- und Morgenstunden wechseln hier Tiere wie Hirsch, Wildschwein oder Hase vom Ruheplatz im Wald zu Futterstellen auf Feldern oder Wiesen.
Tempo 80 statt 100 kann Leben retten
Der DJV empfiehlt, auf risikoreichen Straßen die Geschwindigkeit zu reduzieren. Dadurch verringert sich der Bremsweg erheblich: Bei Tempo 80 kommt das Auto nach rund 55 Metern zum Stehen, bei Tempo 100 erst nach etwa 80 Metern. Stehen Tiere am Straßenrand, Fernlicht ausschalten, hupen und bremsen. Dabei auf Nachzügler achten. Rehe, Wildschweine oder Hirsche sind im Winterhalbjahr selten allein unterwegs. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, gilt: Lenkrad festhalten und unkontrollierte Ausweichmanöver vermeiden.
Wildunfall immer melden
Nach einem Zusammenstoß muss zunächst die Unfallstelle abgesichert werden: Warnblinker einschalten, zum eigenen Schutz zuerst Warnweste anziehen und dann Warndreieck aufstellen. Anschließend die Polizei kontaktieren. Tote und verletzte Tiere nicht anfassen, es besteht Verletzungsgefahr. Zudem können Wildkrankheiten übertragen werden. Auch wenn das Tier geflüchtet ist, sollte der Unfall gemeldet werden - schon aus Tierschutzgründen. Dann können Jäger mit speziell ausgebildeten Hunden die verletzten Tiere suchen. Polizei oder Jäger stellen vor Ort die Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis für die Versicherung gilt.
Mehr Daten für mehr Sicherheit
Um Schwerpunkte für Wildunfälle zu erkennen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, gibt es seit 2016 das bundesweite Tierfund-Kataster. Über App oder Internetseite kann jeder Wildunfälle eintragen. Wissenschaftler werten die gesammelten Daten aus, die Ergebnisse sind wichtig für die Verkehrsplanung. So können Straßen wildtierfreundlicher gestaltet werden, was zu mehr Tierschutz und weniger Personen- und Sachschäden führt. Weitere Daten und Fakten gibt es im Internet: www.jagdverband.de/wildunfall. Mit der Video-Kampagne "Tiere kennen keine Verkehrsregeln" informieren DJV und ACV Automobil-Club Verkehr zudem über Wildunfälle: www.wildunfall-vermeiden.de.

Mit dem Hund durch die Natur - Wichtige Regeln in Wald und Feld
1330518507_120229_mit_dem_hund.pdf (4.35MB)
Mit dem Hund durch die Natur - Wichtige Regeln in Wald und Feld
1330518507_120229_mit_dem_hund.pdf (4.35MB)

 

Verhalten bei Wildunfällen für Nicht Jäger
1303985995_wildunfall_nichtjaeger (1).pdf (871.29KB)
Verhalten bei Wildunfällen für Nicht Jäger
1303985995_wildunfall_nichtjaeger (1).pdf (871.29KB)
Wildunfall Meldebescheinigung
Wildunfall-Meldebestaetigung.pdf (45.5KB)
Wildunfall Meldebescheinigung
Wildunfall-Meldebestaetigung.pdf (45.5KB)

https://homepagedesigner.telekom.de/.cm4all/uproc.php/0/%C3%96ffentlichkeitsarbeit/.dead-2441094_1920.jpg/picture-400?_=182edd14d83 Als Jäger wird man zu einem Wildunfall gerufen. Besonnenheit und Sorgfalt sind jetzt gefragt.https://homepagedesigner.telekom.de/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.Separatingline/images/thumbnail.svg
Vorausgesetzt Notarzt und Polizei kümmern sich um eventuell Betroffene und Verletzte und sichern die Unfallstelle, muss der Jagdausübungs-berechtigte oder sein Beauftragter sich um das am Unfall beteiligte Wild kümmern. Der Jäger muss aber zuerst an die Eigensicherung denken, um beim Bergen und Versorgen des Wildes im Verkehrsbereich sich nicht selbst zu gefährden oder für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr heraufzubeschwören. Ist man zuerst am Unfallort, so gilt es Warnweste tragen, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen.
Ist das beteiligte Wild getötet, wird es von der Straße verbracht, wurde das Wild schwer verletzt und liegt im Unfallbereich, ist es vor unvermeidlichen Schmerzen und Leiden durch Fangschuss zu erlösen. Der Fangschuss darf nur so angetragen werden, dass keine Personen oder Sachen im Verkehrsraum gefährdet werden. Das Töten muss sachkundig erfolgen. Unbedingt vor dem Schuss Kontakt mit der Polizei aufnehmen.
Eventuell sperrt die Politei kurtfristig den Bereich komplett ab. Wurde Wild nur verletzt und ist flüchtig, muss mit einem brauchbaren Hund eine Nach- oder Kontrollsuche durchgeführt werden, um verletztes Wild zu erlegen, oder aber um zweifelsfrei abzuklären, dass keine schwerwiegende Verletzung vorliegt. Im Straßenbereich kommt nur eine Suche am langen Riemen in Frage. Der Hund darf keinesfalls geschnallt werden. Das würde nur neue Gefahren heraufbeschwören. Der Jagdausübungsberechtigte wird sich in der Regel Unfallwild aneignen, versorgen, verwerten oder unschädlich beseitigen. Er ist aber zur Beseitigung nicht verpflichtet.
Kann ein Fahrzeughalter einen Jagdpächter im Falle eines Wildunfalls haftbar machen?
Nein. Oftmals wird angenommen, weil das Wild des Jagdpächters ursächlich für den Wildunfall ist, muss der Jagdausübungsberechtigte Schadensersatz leisten. Wild aber ist herrenlos. Den Jagdausübungsberechtigten trifft damit keine Schadensersatz-Pflicht.
Anders ist es aber, wenn im Bereich öffentlicher Straßen eine Treibjagd abgehalten wird und Wild auch in Richtung Straße getrieben wird. Der Jagdausübungsberechtigte muss die Straßen durch entsprechende Warnschilder sichern und Verkehrsteilnehmer vor eventuell eintretenden Gefahren durch Wild warnen. Wenn er seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, muss er haften.
In welchem Fall kann ein Jagdausübungsberechtigter Schadensersatz von einem Fahrzeughalter verlangen, der einen Wildunfall verursacht hat?
Allein dafür, dass ein Fahrzeughalter Wild bei einem Unfall getötet hat, kann der Revierinhaber keinen Ersatzanspruch herleiten. Besteht in dem betreffenden Bundesland Meldepflicht für Wildunfälle und der Verursacher meldet sich nicht oder nicht rechtzeitig, so dass das Wildbret verdirbt und deshalb nicht mehr verwertet werden kann, dann kann der Jagdausübungsberechtigte für den ihm entgangenen Wildbretwert Schadenersatz verlangen.
Darf ein Jäger, der zufällig zu einem Wildunfall gelangt, einem schwer verletzten Stück Wild den Fangschuss antragen, obwohl er dort nicht jagdausübungsberechtigt ist?
Ja. Entweder, die Polizei beauftragt ihn dazu, dann ist er Beauftragter der Polizei und nimmt insoweit ihre Befugnisse wahr. Aber in diesem besonderen Fall von Notstand (Tierschutz) kann jedermann auch ohne Befugnis eingreifen, wenn das Stück unter dem Gesichtspunkt, unnötige Schmerzen und Leiden abzuwenden, getötet werden muss.
Muss die Polizei bei Wildunfällen den Revierinhaber verständigen oder hinzuziehen?
Ja. Zu den Pflichten der Polizei gehört es bei Wildunfällen auch, den Revierinhaber unverzüglich zu verständigen, um eventuell eine Nachsuche durchzuführen oder, um verletztes oder getötetes Wild zu bergen und zu versorgen. Wurde Wild eindeutig getötet, kann die Polizei auch auf eine unmittelbare Benachrichtigung verzichten, ihr obliegt aber in diesem Falle die Sicherungspflicht für das getötete Stück, damit der Revierinhaber es sich aneignen und eventuell verwerten kann

 
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